Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Was nützt eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz? Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung lt. ASchG ermöglicht eine methodisch fundierte Evaluierung sehr wertvolle Einblicke in die Strukturen Ihrer Organisation und Organisationseinheiten.

Zudem ermöglicht eine Arbeitsplatzevaluierung durch einen externen Arbeitspsychologen eine fachgerechte Beurteilung und Bewertung der Erhebungsergebnisse sowie eine neutrale Moderation in der Entwicklung von betrieblichen Maßnahmen zur Reduzierung der arbeitsplatzbedingten psychischen Belastungen.

Der Nutzen einer systematischen Evaluierung ist vielfältig: Neben der Stärkung gesunder und motivierender Arbeitsbedingungen sind reduzierte Fehlzeiten, der Erhalt der Arbeitsfähigkeit sowie die Identifizierung organisationaler Ressourcen willkommene positive Folgen.

Mario Schuster moderiert ABS-Gruppe

Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung können eine Reihe an Fragen auftauchen:

  • Wann und wie oft muss man eine Arbeitsplatzevaluierung durchführen?
  • Wer soll oder kann eine Arbeitsplatzevaluierung durchführen?
  • Wie gestalte ich einen Evaluierungsprozess?
  • Welche Erhebungsinstrumente eignen sich für unsere Organisation?
  • Was sind Tätigkeitsgruppen und wie setzen sich diese zusammen?
  • Wie sehen die Voraussetzungen einer Arbeitsplatzevaluierung aus um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen?
  • Welchen Dokumentationspflichten müssen wir als Arbeitgeber nachkommen?

Als Arbeits- und Organisationspsychologie unterstütze ich gerne bei der Planung, Konzeption und Umsetzung des Evaluierungsprozesses. Meine primäre Zielgruppe bei der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz liegt bei Klein- und Mittelbetrieben (KMU).